Gummersbacher Richter klagt gegen Handyverbot am Steuer
Diese Schlagzeile möchte ich gleich zum Thema dieses Beitrags machen.
Heute las man auf derwesten.de, dass ein Gummersbacher Richter geklagt hatte, weil seiner Meinung nach das Handyverbot wärend der Autofahrt dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, da andere Dinge während der Autofahrt nicht verboten sind.
Meiner Meinung nach ist man durch das Frühstücken im Auto mit Brötchen, Kaffee2Go und Zigarette mindestens genauso vom Straßenverkehr abgelenkt, wie durch das Telefonieren mit dem Handy. Das ausführliche Frühstück wird von der Polizei noch geduldet, aber für die Benutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei und 40 Euro Strafe – plus 23 Euro Bearbeitungsgebühr. Auch die Suche nach der CD im Handschuhfach, das Kramen nach dem Lippenstift in der Handtasche, fummeln am Radio, bis der Lieblingssender drin ist oder dem Kleinen den Schnuller in den Mund zu schieben ist wohl nicht so schlimm, wie einmal kurz mit dem Handy zu telefonieren.
Ich möchte hier keineswegs das Telefonieren am Steuer anpreisen oder so. Ich finde das Verbot richtig und auch sinnvoll. Jedoch sollte das Gesetzt in der Klarheit existieren, dass auch gleichwertige Ablenkungen des Fahrers ebenfalls verboten sind. Gerade wenn wir uns die LKW-Fahrer unter uns anschauen, da ist das Telefonieren mit dem Handy manchmal sogar noch die harmloseste Nebenbeschäftigung während des Fahrens.
Es ist doch verwunderlich, dass eigentliche gleiche Ablenkungen vom Straßenverkehr so verschieden geahndet werden. Jedoch ist die Gesetzeslage ganz klar:
„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird” heißt es in § Paragraf 1. Also: Aufpassen beim Paffen. Anders beim Handy. In § 23, Absatz 1, steht’s zu lesen: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.”
So mancher Handytelefonierer hat sich sogar vor der Strafe drücken können, da er dem Gericht glaubhaft machen konnte, er habe nicht mit dem Handy telefoniert, sondern sich mit dem Rasierasierapparat rasiert. Eine Strafe musste er nicht bezahlen, aber die Juristen wollen, dass der Gesetzgeber endliche eine klare Regelung schafft.
Was meint ihr dazu? So kann es auf jeden Fall nicht weiter gehen. Das schafft nur Verwirrung bei Verbrauchern, der Polizei und auch bei den Juristen.
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Simon sagt
am 26. August 2009 @ 16:04
Ich bin auch für eine klare Regelung. Wenn man Auto fährt sollte man nichts anderes machen.
Nicht rasieren, nicht essen und auch nicht telefonieren.
Hans-Dietmar sagt
am 26. August 2009 @ 18:00
Ich fahre pro Jahr ca. 10 mal die Strecke Würzburg-Hagen über A 3 und A 45. Dabei habe ich mindestens 5mal bekanntschaft mit Handy-telefonierenden Autofahrern und Fahrerinnen. Das man während des telefonieren plötzlich langsamer werden ist noch das harmloseste. Schlimm ist es, wenn das auf der Überholspur passiert und man während des telefonierens noch Notizen auf dem Terminplaner auf dem Beifahrersitz macht. Wenn man dann immer noch mit ca. 80 Km/h auf der Überholspur fährt und rundherum nichts mehr mitkriegt ist das schon Nötigung und Fahrlässige Verkehrsgefährdung.
Man kann sich jedoch sicher sein, wenn du auf die Hupe drückst , um deinen Ärger los zu werden, wird Dir mindestens der Ausgestreckte
Mittelfinger und ähnliches gezeigt. Ich weis nicht, ob das dem Richhter aus Gummersbach sch….
egal ist oder ob er einfach nur “Betriebsblind ist.
MindTaxi sagt
am 26. August 2009 @ 20:54
Vielen Dank für eure Antworten. Es ist auch immer wieder faszinierend, was man so entdeckt, wenn man auf der Autobahn in die LKW-Führerhäuschen guckt. Da findet man von Zeitung lesen über Telefonieren bis Frühstücken fast alles. Da muss die Polizei wirklich stärker durchgreifen.