Diese Schlagzeile möchte ich gleich zum Thema dieses Beitrags machen.
Heute las man auf derwesten.de, dass ein Gummersbacher Richter geklagt hatte, weil seiner Meinung nach das Handyverbot wärend der Autofahrt dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, da andere Dinge während der Autofahrt nicht verboten sind.
Meiner Meinung nach ist man durch das Frühstücken im Auto mit Brötchen, Kaffee2Go und Zigarette mindestens genauso vom Straßenverkehr abgelenkt, wie durch das Telefonieren mit dem Handy. Das ausführliche Frühstück wird von der Polizei noch geduldet, aber für die Benutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung gibt es einen Punkt in der Flensburger Sünderkartei und 40 Euro Strafe – plus 23 Euro Bearbeitungsgebühr. Auch die Suche nach der CD im Handschuhfach, das Kramen nach dem Lippenstift in der Handtasche, fummeln am Radio, bis der Lieblingssender drin ist oder dem Kleinen den Schnuller in den Mund zu schieben ist wohl nicht so schlimm, wie einmal kurz mit dem Handy zu telefonieren.
Ich möchte hier keineswegs das Telefonieren am Steuer anpreisen oder so. Ich finde das Verbot richtig und auch sinnvoll. Jedoch sollte das Gesetzt in der Klarheit existieren, dass auch gleichwertige Ablenkungen des Fahrers ebenfalls verboten sind. Gerade wenn wir uns die LKW-Fahrer unter uns anschauen, da ist das Telefonieren mit dem Handy manchmal sogar noch die harmloseste Nebenbeschäftigung während des Fahrens.
Es ist doch verwunderlich, dass eigentliche gleiche Ablenkungen vom Straßenverkehr so verschieden geahndet werden. Jedoch ist die Gesetzeslage ganz klar:
„Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird” heißt es in § Paragraf 1. Also: Aufpassen beim Paffen. Anders beim Handy. In § 23, Absatz 1, steht’s zu lesen: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.”
So mancher Handytelefonierer hat sich sogar vor der Strafe drücken können, da er dem Gericht glaubhaft machen konnte, er habe nicht mit dem Handy telefoniert, sondern sich mit dem Rasierasierapparat rasiert. Eine Strafe musste er nicht bezahlen, aber die Juristen wollen, dass der Gesetzgeber endliche eine klare Regelung schafft.
Was meint ihr dazu? So kann es auf jeden Fall nicht weiter gehen. Das schafft nur Verwirrung bei Verbrauchern, der Polizei und auch bei den Juristen.